Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Hochzeitsmesse Dorsten - Zeche Fürst Leopold 20.09.2020“
1. 1. Anerkennung:
Mit der Anmietung des Messestandes erkennt der Besteller die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” für sich und seine Beauftragten als verbindlich an. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Einhaltung der arbeits,-, gewerbe, -und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, besonders in
den Bereichen Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung.
2. Zulassung:
Mit Eingang der verbindlichen Anmeldung des Bestellers und der darauf folgenden Bestätigung durch den Veranstalter ist der Mietvertrag geschlossen.
Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
Der Widerruf des Mietvertrages durch den Veranstalter ist gegeben, wenn sich die Voraussetzungen für die Erteilung verändert haben. Der Veranstalter ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn trotz Mahnung Zahlungsverzug besteht.
In diesem Fall wird die Rücktrittsgebühr wie unter Punk 5 fällig. Der Veranstalter ist bei berechtigten Beanstandungen auf die angebotene Ware oder Arbeitsweisen beteiligter Firmen befugt, unverzüglich angemessene Maßnahmen zu treffen, um einen ordnungsgemäßen Messe/Ausstellungsverkauf sicherzustellen.
3. Unvorhersehbare Ereignisse:
Der Veranstalter ist bei Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, das die planmäßige Durchführung der Messe/Ausstellung unmöglich macht und nicht von ihm zu vertreten ist (höhere Gewalt) oder auf behördliche Anordnung berechtigt, die Veranstaltung vor Eröffnung abzusagen oder zeitlich zu verlegen oder zu verkürzen. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Seiten ausgeschlossen.
4. Rücktritt:
Der Aussteller hat das Recht, bis zu 2 Wochen nach seiner Anmeldung kostenfrei zurückzutreten. (Dies gilt nicht ab der 6. Woche vor der Messe – s.u.)
Ein Rücktritt nach Ablauf dieser 2-Wochen-Frist entbindet den Aussteller nicht von der Zahlung der vollen Standmiete.
Ab der 6. Wochen vor der Messe ist ein Rücktritt ausgeschlossen, bzw. entbindet nicht von der Zahlung der vollen Standmiete und Nebenkosten.
5. Standmiete:
Die Standmiete beinhaltet die mietweise Überlassung der Standflächen für die Zeit der Messe und während der Auf- und Abbauzeiten sowie Strom.
Ein Normalstromanschluss befindet sich in der Nähe jeden Standes in einer Entfernung von höchstens 10 Metern.
Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen und Leistungsschwankungen der Stromanschlüsse.
6. Fälligkeit und Zahlungsverzug:
Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Nicht voll bezahlte Stände können vom Veranstalter nach fruchtloser Mahnung anderweitig vergeben werden.
Voraussetzung für den Bezug des Standplatzes ist die termingerechte Zahlung der Standmiete.
Zur Wahrung seiner Forderungen behält sich der Veranstalter vor, von seinem Mietpfandrecht Gebrauch zu machen.
7. Standzuteilung:
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter unter Berücksichtigung besonderer Wünsche des Ausstellers, der örtlichen Gegebenheiten und der fachspezifischen Inhalte.
Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden technischen oder Sicherheitsgründen die Ein- und Ausgänge, Durchgänge und Notausgänge zu verlegen.
Der Veranstalter kann ohne Ankündigung bei Erfordernis dem Aussteller einen anderen Platz zuweisen. Etwaige Ersatzansprüche hieraus ergeben sich für den Aussteller nicht.
8. Werbung
Werbemaßnahmen sind nur innerhalb des Standes zulässig. Andere Werbemöglichkeiten bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.
Der Aussteller erklärt sich mit Anerkennung der AGBs damit einverstanden, dass seine Daten im Internet und im Messekatalog veröffentlicht und an Pressepartner weitergegeben werden dürfen.
9. Auf- und Abbau
Der Aufbau des Standes erfolgt am Samstag, den 19.09.2020 in der Zeit ab 14.00 Uhr.
Am Sonntag wird die Halle ab 9.00 Uhr für die Aussteller zugänglich gemacht.
Am Sonntag öffnet die Messe um 11.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Der Abbau erfolgt am Sonntag ab 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Der Stand muss am Sonntag bis 18.00 Uhr besetzt bleiben. Ein Abbau am Sonntag vor Messeende um 18.00 Uhr ist nicht gestattet.
Wird der Stand trotzdem vorher abgebaut, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 1000,-€ zuzüglich 19% MwSt. fällig, außer der Veranstalter gibt die Veranstaltung vor Ende frei.
10. Gestaltung und Ausstattung des Standes:
An jedem Stand ist ein Schild mit Namen und vollständiger Adresse des Anbieters und der Standnummer gut sichtbar anzubringen.
Musikübertragungen und Lautsprecherdurchsagen sind nicht erlaubt.
Waren sind durch Preisschilder oder Beschriftungen der Waren auszuzeichnen. Fußböden, Hallenwände, Säulen und sonstige feste Einbauten dürfen nicht beschädigt, gestrichen, beklebt, gebohrt noch tapeziert werden. Der Zugang zu Installations- und Feuerschutz- einrichtungen ist freizuhalten.
Auf Verlangen vom Veranstalter ist ein Messestand, dessen Aufbau nicht genehmigt ist, zu ändern oder zu entfernen.
11. Feuersicherheits-und Arbeitsschutzbestimmungen:
Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Feuerschutz und Unfallverhütungsvorschriften.
An Maschinen und Geräten sind –soweit erforderlich – Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Gasflaschen oder andere feuergefährliche Stoffe sind außerhalb der Hallen zu lagern.
12. Standbetreuung und Reinigung:
Während der Öffnungszeiten der Messe ist der Aussteller verpflichtet, seinen Stand zu besetzen und die angemeldeten Ausstellungsgegenstände vorzuhalten.
Der Aussteller ist für die Reinigung seines Standes inklusive der Müllentsorgung verantwortlich.
Nach Veranstaltungs- und Abbauende hat der Aussteller die überlassene Fläche und Gegenstände unbeschädigt zurück zu geben.
Beschädigungen sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter befugt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.
13. Bewachung / Haftung
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die er oder ein Beauftragter verursacht, selber.
Der Veranstalter übernimmt die Bewachung der Halle. Er übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verluste und Beschädigungen. Dieses gilt insbesondere während der Auf- und Abbauzeiten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl am Ausstellungsgut oder der Standausrüstung und deren möglichen Folgeschäden.
Der Veranstalter haftet ausschließlich für Sach- und Personenschäden für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind die Gastronomiebetriebe. Hier haften die Betreiber selber.
Dem Aussteller obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die von ihm genutzten Flächen und Bereiche.
Etwaige GEMA-Gebühren für musikalische Darbietungen am Stand oder Vorführungen trägt der Standbetreiber selber.
Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für eventuell entstehende Geruchsentwicklung an den Messeständen der Aussteller. Stand oder Vorführungen trägt der Standbetreiber selber.
14. Hausrecht:
Im Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Anweisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter oder des Hallen-meisters sind Folge zu leisten. Eine etwaige Hausordnung ist für alle Teilnehmer und Besucher verbindlich.
MG Luxury Event
Melanie Gobbo
Am Sprenger 53, 41516 Grevenbroich
Tel.: 02181 7573 00Tel.: 0151 50456809
VERANSTALTUNGORT:
Zeche Fürst Leopold
Fürst-Leopold-Platz 1
46284 Dorsten
VERANSTALTER:
Brauthaus Tausendschön
Sabine Wüst
Hervester Straße 34b, 46286 Dorsten
Tel.: 02369 20688-88
Fax: 02369 20688-89
Mobil: 0171 5624677
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